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Wichtige Information für Samstag

Ab Samstag, 28. August 2021, sind bei Heimspielen von FRISCH AUF! Göppingen folgende Hygieneregeln zu beachten:

3G-Prüfung: Gemäß der aktuell geltenden Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg müssen Fans und Zuschauer entweder vollständig geimpft, genesen und negativ getestet sein. Dementsprechend muss jeder Besucher am Spieltag den entsprechenden Nachweis vorzeigen. Fans und Zuschauer werden daher gebeten, die notwendigen Unterlagen bei der Ankunft an der Halle bereit zu halten. Für diejenigen, die sich testen lassen müssen, gibt es vor der EWS Arena eine Teststadion. Diese ist von 14 Uhr bis 19 Uhr geöffnet. Kinder sind von der 3G-Pflicht befreit, solange sie die Grundschule besuchen oder noch jünger sind.

Personalisierung: Um bei einer Corona-Infektion eines Besuchers die Kontaktnachverfolgung ermöglichen zu können, ist es notwendig, dass FRISCH AUF! sowohl die persönlichen als auch die platzbezogenen Daten seiner Zuschauer aufnimmt. Gemeinsam mit dem Ticketing-Partner Eventim wird es bei der Saisoneröffnung erstmals eine digitale Lösung geben. In der EVENTIM DE App können Besucher Ihre Personal- und Ticketdaten bereits vor dem Spiel hinterlegen. Am Spieltag muss dann nur noch ein an der Halle ausgehängter QR-Code gescannt werden. Sollte jemand keinen Zugang zu einem Smartphone haben, gibt es auch die Möglichkeit, sich analog über das Selbstauskunftsformular zu registrieren und dieses beim Einlass abzugeben. Die Daten werden lediglich bei einem positiven Corona-Fall und auf Anfrage des Gesundheitsamtes an dieses weitergeleitet.

Maskenpflicht und weitere Hygieneregeln: In der gesamten Halle gilt eine FFP2-Maskenpflicht. Auch auf den Sitzplätzen muss die Maske getragen werden. Lediglich beim Verzehr von Speisen und Getränken auf dem eigenen Platz darf die Maske für kurze Zeit abgenommen werden. Von der Pflicht des Tragens einer Maske sind Kinder unter 6 Jahren befreit. Darüber hinaus ist vor und in der EWS Arena auf größere Ansammlungen zu verzichten. Es wird empfohlen, den Mindestabstand von 1,5 Meter zu anderen Besuchern einzuhalten. Den Anweisungen des Ordnungsdienstes ist Folge zu leisten.

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